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AGB

Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen

1. Alle Mietgegenstände bleiben im Eigentum der Firma Björn Taraba Vergnügungsbetriebe und Zeltverleih. Nicht retournierte oder beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. zum Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.

2. Für Flurschäden und ähnliche Schäden, welche beim Auf- oder Abbau im Zuge eines Projektes durch Björn Taraba Vergnügungsbetriebe und Zeltverleih verursacht werden, haftet,- außer bei Mutwilligkeit oder Fahrlässigkeit - der Mieter.

3. Der Mieter hat Sorge zu tragen, täglich nach Beendigung der Veranstaltung und vorallem bei Sturmwarnungen sofort alle Planen zu schließen und alle Personen in Sicherheit zu bringen.

4. Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrages ( Auftragsbestätigung ), dass er die Geräte geprüft und einwandfrei übernommen hat. Nachträgliche Mängel können von Björn Taraba Vergnügungsbetriebe und  Zeltverleih nicht anerkannt werden. Verzichtet der Mieter auf seine Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und technischen Kontrolle der Geräte bei deren Rückgabe, erkennt er die von  Björn Taraba Vergnügungsbetriebe und Zeltverleih durchgeführte Überprüfung voll an.

5. Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet der Besteller. Sind Besteller, Benützer und/oder Rechnungsadressat verschieden, gilt der Auftrag im Zweifel als vom Besteller erteilt.

6. Jede Art von Änderung an den Mietgegenständen durch den Mieter ist untersagt. Die Kosten für eine eventuelle notwendige Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem  Mieter verrechnet.

 Insbesondere ist die Beklebung von Zelten nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

7. Konzessionen, Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Geräte und jede Art von Aufführungslizenzen besorgt sich der Mieter auf eigene Rechnung. Björn Taraba Vergnügungsbetriebe und Zeltverleih weist jede Haftung für Schäden und  Störungen zurück, welche durch die gemieteten Geräte verursacht werden.

8. Mündliche Bestellungen werden mit einer Auftragsbetätigung bestätigt. Werden fixe Bestellungen annulliert, wird folgende Stornogebühr verrechnet: 1 bis 3 Tage vor Mietbeginn 100 % / 4 bis 7 Tage 50% / ab dem 8 Tag 25 % Stornogebühren.
 

 9. Hitzeerzeugende Geräte (Griller, offenes Feuer, etc.) dürfen nur außerhalb des Zeltes und im Mindestsicherheitsabstand von 5m aufgestellt werden.


10. Alle Preise verstehen sich exklusive Ust. (MWSt.)

11. Bei nicht fristgerechter Bezahlung gelten 8 % Verzugszinsen ab der Fälligkeit der Forderung vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich im Falle des Zahlungsverzuges sämtliche Mahn- und Anwaltskosten, sowie die Kosten eines einschreitenden Inkassobüros zu tragen.

12. Die Parteien unterstellen ihre Rechtsbeziehung ausdrücklich österreichischem  Recht. Gerichtsstand ist Wiener Neustadt.

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